Auslegungen & In Kraft Bebauungspläne
Aktuelle Auslegungen
Bebauungsplan „Schneewangen“ in Schopfloch-Oberiflingen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 2 BauGB
Am 10.12.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Schopfloch in seiner öffentlichen Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans sowie den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 04.11.2025 gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich im nördlichen Außenbereich von Oberiflingen, einem Teilort der Gemeinde Schopfloch. Das Gebiet ist umringt von landwirtschaftlichen Grün- und Ackerlandflächen. Im Osten grenzt eine gewerblich genutzte Halle an das Gebiet an. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens mit einer Gesamtfläche von 2,13 ha beinhaltet das Flurstück 1410. Für den Planbereich ist der nachstehende Abgrenzungsplan vom 04.11.2025 maßgebend.
Ziele und Zwecke der Planung
Der vorliegende Bebauungsplan verfolgt das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage im Außenbereich von Schopfloch-Oberiflingen zu schaffen. Dabei steht die nachhaltige Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Mittelpunkt, kombiniert mit einer gleichzeitigen Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen. Dies soll eine zukunftsorientierte und umweltschonende Nutzung der Ressourcen ermöglichen, indem Energiegewinnung und landwirtschaftliche Produktion sinnvoll miteinander verknüpft werden.
Umweltbezogene Informationen
Neben dem Planentwurf sind folgende wesentliche umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen (teilweise in Form von Fachgutachten) verfügbar:
- Umweltbericht mit Aussagen zur Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen der Planung und möglichen Betroffenheiten von Menschen (insb. Wohn- und Erholungsfunktionen), Pflanzen und Tieren (insb. Lebensraum), der biologischen Vielfalt und des Artenschutzes, Boden (insb. Flächenversiegelung), Wasser (insb. der Rückhalt und die Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers), Klima (insb. Kaltluft- und Frischluftproduktion), des Landschafts- und Ortsbildes (Beeinträchtigung als Folge der Bebauung) sowie von Kultur- und Sachgütern und deren jeweiliger Wechselwirkungen vom 18.12.2024.
Zudem die Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen auf die vorgenannten Schutzgüter.
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Aussagen zu den vom Vorhaben betroffenen Biotop- und Habitatstrukturen und der vorhabensbedingten Betroffenheit von planungsrelevanten Arten sowie der auf dieser Basis zu ergreifenden Maßnahmen vom 18.12.2024.
Die weiteren bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Privaten und Behörden zu den Themen:
- Regierungspräsidium Freiburg – Abteilung 9: Hinweise zu Geologie, Geochemie, Bodenkunde, Ingenieurgeologie, Hydrogeologie, Geothermie.
- Regionalverband Nordschwarzwald: Plangebiet überlagert sich mit Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft sowie Vorbehaltsgebiet für den Bodenschutz.
- Regierungspräsidium Karlsruhe – Stabstelle Energiewende, Windenergie und Klimaschutz. Ausführungen zu Klimaschutz, Klimawandel.
- Landratsamt Freudenstadt – Untere Naturschutzbehörde: Anregungen zum zulässigen Zeitraum der Mahd sowie zur Abgabe von Monitoringberichten.
- Landratsamt Freudenstadt – Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde: Plangebiet liegt zur Lage im WSG Schachtbrunnen ZV WV Haugenstein, Hinweise zum Bodenschutzkonzept, Wasserwirtschaftlich unbedenklicher Materialien für Dacheindeckungen und zur Versickerung des Oberflächenwassers
- Landratsamt Freudenstadt – Untere Landwirtschaftsbehörde: Lage in Vorbehaltsflur II.
- Regierungspräsidium Karlsruhe – Referat 21: Plangebiet liegt in überregional bedeutsamen Landschaftsraum.
Veröffentlichung auf der Homepage und im Rathaus Schopfloch
Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung inklusive Anlagen (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Umweltbericht inkl. Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung und Bestandsplan der Biotop- und Nutzungsstrukturen)
vom 12.01.2026 bis 19.02.2026 (Auslegungsfrist)
im Internet hier auf der Homepage der Gemeinde Schopfloch veröffentlicht. Die Unterlagen können auch im Rathaus Schopfloch, Marktplatz 2 in 72296 Schopfloch während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (E-Mail-Adresse: gvv-stockburger@online.de) übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Gemeindeverwaltungsverband Dornstetten, Verbandsbauamt, Hauptstraße 18, 72280 Dornstetten während der üblichen Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Schopfloch, den 16. Januar 2026
gez. Thomas Staubitzer
Bürgermeister
Hier können Sie sich die Auslegungsunterlagen als pdf herunterladen:
Bebauungspläne in Kraft
Schopfloch
Balmen
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 17.07.1978 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.
Sollten die hier zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht ausreichend sein können Sie sich gerne an das Rathaus Schopfloch, Telefonnummer: 07443 9603-0 wenden.
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Balmen 1. Änderung
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 08.05.2009 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.
Sollten die hier zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht ausreichend sein können Sie sich gerne an das Rathaus Schopfloch, Telefonnummer: 07443 9603-0 wenden.
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Bohläcker
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 09.05.1994 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.
Sollten die hier zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht ausreichend sein können Sie sich gerne an das Rathaus Schopfloch, Telefonnummer: 07443 9603-0 wenden.
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Bohläcker 1. Änderung
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 26.01.1996 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.
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Bohläcker 2. Änderung
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 03.02.2000 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.
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Bohläcker 3. Änderung, 1. Erweiterung
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 18.06.2008 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.
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Dürre Halde
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 15.07.1966 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.
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Dürre Halde 1. Änderung
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 25.09.2008 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.
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Dürre Halde 3. Änderung
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 23.03.2021 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.
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Hinterhofen
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 05.08.2004 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.
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Hinterhofen 2. Änderung
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 02.08.2006 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.
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Hinterhofen II
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 18.05.2006 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.
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Kirchsteige
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 14.04.1973 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.
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Kirchsteige 1. Änderung
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 10.10.1980 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.
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Kirchsteige 2. Änderung
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 20.10.2005 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.
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Kirchsteige II
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 01.03.1977 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.
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Kirchsteige III
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 18.07.1986 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.
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Kirchsteige Erweiterung
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 29.03.2019 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.
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Knisslen
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 08.04.1991 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.
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Knisslen 1. Änderung
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 24.10.1997 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.
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Laiber
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 13.02.1961 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.
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Laiber Süd
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 07.07.2020 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.
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Nordhalde II
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 28.04.2023 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.
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Tumlinger Weg
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 03.06.1975 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.
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Tumlinger Weg 1. Änderung
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 06.04.2006 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.
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Tumlinger Weg 2. Änderung
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 09.11.2012 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.
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Oberiflingen
Aischbach
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 05.12.1972 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.
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Aischbach 1. Änderung
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 15.02.1980 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.
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Aischbach 2. Änderung
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 21.03.2003 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.
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Aischbach Erweiterung
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 23.08.2019 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.
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Herrengarten
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 26.02.1999 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.
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Herrengarten 1. Änderung
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 26.10.2012 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.
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Herrengarten Erweiterung, 2. Änderung
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 11.03.2022 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.
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Laiber
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 21.06.1976 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.
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Laiber 1. Änderung, Erweiterung
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 01.01.1977 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.
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Laiber 2. Erweiterung
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 15.12.2016 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.
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Laiber II
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 29.11.1985 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.
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Laiber II 2. Änderung
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 14.07.1987 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.
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Laiber III
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 22.11.1993 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.
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Laiber III 1. Änderung
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 24.04.2002 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.
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Oberes Täle Schuppengebiet
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 28.02.2023 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.
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Unteriflingen
Gillteich
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 03.12.2019 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.
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Gillteich 1. Änderung
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 20.04.2021 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.
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Hofäcker I
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 06.09.1976 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.
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Hofäcker I 1. Änderung
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 13.08.1990 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.
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Hofäcker II
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 11.12.1981 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.
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Hofäcker II 1. Änderung
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 13.08.1990 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.
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Kugelhalde
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 12.12.1961 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.
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Kugelhalde Überarbeitung
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 02.09.1983 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.
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Wasen
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 26.01.1996 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.
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Wasen 1. Änderung
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 02.09.1998 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.
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