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bwegt Fahrplanauskunft
Fahrplanauskunft auf der bwegt-Webseite und Fahrplanauskunft-Widget auf externen WebseitenDie zusätzlich erhobenen Daten, die im Local Storage zur besseren Bedienbarkeit gespeichertwerden, können Sie löschen, indem Sie die gespeicherten Daten in Ihrem Browser löschen.Dies ist je nach Browseranbieter in den Einstellungen möglich. Zudem werden anonymeStatistiken erstellt, für welche die angegebenen Informationen zu Start- und Ziel-Haltestelle,gewünschte Abfahrts- oder Ankunftszeit, sowie die Uhrzeit der Abfrage genutzt werden.Hierbei ist kein Personenbezug möglich.Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Mentz erhalten Siehier: www.mentz.net/datenschutz/
Verarbeitungsunternehmen
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist dieMENTZ GmbHGrillparzerstraße 1881675 MünchenTel. :+49 89 41868-0E-mail: info@mentz.net
Genutzte Technologien

Zur Nutzung der kompletten Funktionen der elektronischen Fahrplanauskunft wird der Local

Storage des jeweiligen Browsers genutzt. Dabei werden insbesondere folgende Informationen

je nach genutzter Funktion gespeichert:

• saveSettings: signalisiert dem SL3+ beim Neuladen, dass Suchoptionen gespeichert

wurden und sich im local storage befinden

• settings: Suchoptionen wie gewünschte Verkehrsmittel, Verbindungsart, maximale

Fußwegzeit usw.

• Die zuletzt verwendete Größe der Karte in einer Detailansicht (nur in der mobilen

Ansicht)

• Die zuletzt verwendete Größe der Karte in der Standardansicht (nur in der Desktop-

Ansicht)

• favorites: die als Favoriten deklarierten Vorschläge in der Start- und Zieleingabe

• lastODVSelected: die zuletzt ausgewählten Elemente in der Start- und Zieleingabe

• Zustand der Checkbox "minütlich aktualisieren" (Abfahrtsmonitor)

Erhobene Daten

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Auf unserer Webseite bieten wir den Service der Fahrplanauskunft der Webseite bwegt.de an,

ein Service der MENTZ GmbH (Grillparzerstraße 18, 81675 München). Zur Nutzung des

Formulars können dabei folgende nicht personenbezogene Daten angegeben werden:

• Mobilitätseinschränkungen

• Start-/und Zielorte

• Abfahrts-/Ankunftszeit

• Reisezeitraum

• Verkehrsmittel

• Fahrradmitnahme

• Umsteigezeigeinformationen

• Mobilitätseinschränkungen

Zudem werden bei der Nutzung des Formulars und zur Ausspielung der Ergebnisse Ihre IP-

Adresse verarbeitet.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Wir binden das iFrame auf unserer Webseite auf Grund unseres berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO) ein, um den Usern die Vorteile der direkten Fahrplanabfrage anzubieten.

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen
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Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
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  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

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  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

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  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

Rechtsgrundlage

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Auslegungen & In Kraft Bebauungspläne

Aktuelle Auslegungen

Bebauungsplan „Schneewangen II“ in Schopfloch-Oberiflingen Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 1 BauGB

Am 16.01.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Schopfloch in seiner öffentlichen Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplans sowie den Vorentwurf der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 18.12.2024 gebilligt und die frühzeitige öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 1 BauGB beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich im nördlichen Außenbereich von Oberiflingen, einem Teilort der Gemeinde Schopfloch. Das Gebiet ist umringt von landwirtschaftlichen Grün- und Ackerlandflächen. Im Osten grenzt eine gewerblich genutzte Halle an das Gebiet an. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens mit einer Gesamtfläche von 2,13 ha beinhaltet das Flurstück 1410. Für den Planbereich ist der nachstehende Abgrenzungsplan vom 18.12.2024 maßgebend.

Ziele und Zwecke der Planung
Der vorliegende Bebauungsplan verfolgt das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage im Außenbereich von Schopfloch-Oberiflingen zu schaffen. Dabei steht die nachhaltige Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Mittelpunkt, kombiniert mit einer gleichzeitigen Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen. Dies soll eine zukunftsorientierte und umweltschonende Nutzung der Ressourcen ermöglichen, indem Energiegewinnung und landwirtschaftliche Produktion sinnvoll miteinander verknüpft werden.

Umweltbezogene Informationen
Neben dem Planentwurf sind folgende wesentliche umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen (teilweise in Form von Fachgutachten) verfügbar:

  • Umweltbericht mit Aussagen zur Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen der Planung und möglichen Betroffenheiten von Menschen (insb. Wohn- und Erholungsfunktionen), Pflanzen und Tieren (insb. Lebensraum), der biologischen Vielfalt und des Artenschutzes, Boden (insb. Flächenversiegelung), Wasser (insb. der Rückhalt und die Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers), Klima (insb. Kaltluft- und Frischluftproduktion), des Landschafts- und Ortsbildes (Beeinträchtigung als Folge der Bebauung) sowie von Kultur- und Sachgütern und deren jeweiliger Wechselwirkungen vom 18.12.2024.
    Zudem die Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen auf die vorgenannten Schutzgüter.
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Aussagen zu den vom Vorhaben betroffenen Biotop- und Habitatstrukturen und der vorhabensbedingten Betroffenheit von planungsrelevanten Arten sowie der auf dieser Basis zu ergreifenden Maßnahmen vom 18.12.2024.

Veröffentlichung auf der Homepage und im Rathaus Schopfloch
Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung inklusive Anlagen (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Umweltbericht)
vom 03.02.2024 bis 07.03.2024 (Auslegungsfrist)
im Internet auf der Homepage der Gemeinde Schopfloch veröffentlicht unter www.schopfloch.de/leben-wohnen/bauen/bebauungsplaene-1 . Die Unterlagen können auch im Rathaus Schopfloch, Marktplatz 2 in 72296 Schopfloch während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (E-Mail-Adresse: gvv-stockburger@online.de) übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Gemeindeverwaltungsverband Dornstetten, Verbandsbauamt, Hauptstraße 18, 72280 Dornstetten während der üblichen Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung abgegeben werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Schopfloch, den 31. Januar 2025
gez. Thomas Staubitzer
Bürgermeister

Hier können Sie sich die Auslegungsunterlagen als pdf herunterladen:

Bebauungspläne in Kraft

Schopfloch

Balmen

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 17.07.1978 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.

Sollten die hier zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht ausreichend sein können Sie sich gerne an das Rathaus Schopfloch, Telefonnummer: 07443 9603-0 wenden.

Folgende Unterlagen können als pdf heruntergeladen werden:

Balmen 1. Änderung

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 08.05.2009 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.

Sollten die hier zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht ausreichend sein können Sie sich gerne an das Rathaus Schopfloch, Telefonnummer: 07443 9603-0 wenden.

Folgende Unterlagen können als pdf heruntergeladen werden:

Bohläcker

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 09.05.1994 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.

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Bohläcker 1. Änderung

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 26.01.1996 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.

Sollten die hier zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht ausreichend sein können Sie sich gerne an das Rathaus Schopfloch, Telefonnummer: 07443 9603-0 wenden.

Folgende Unterlagen können als pdf heruntergeladen werden:

Bohläcker 2. Änderung

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 03.02.2000 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.

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Bohläcker 3. Änderung, 1. Erweiterung

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 18.06.2008 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.

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Dürre Halde

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 15.07.1966 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.

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Dürre Halde 1. Änderung

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 25.09.2008 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.

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Dürre Halde 3. Änderung

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 23.03.2021 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.

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Hinterhofen

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 05.08.2004 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.

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Hinterhofen 2. Änderung

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 02.08.2006 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.

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Hinterhofen II

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 18.05.2006 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.

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Kirchsteige

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 14.04.1973 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.

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Kirchsteige 1. Änderung

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 10.10.1980 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.

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Kirchsteige 2. Änderung

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 20.10.2005 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.

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Kirchsteige II

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 01.03.1977 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.

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Kirchsteige III

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 18.07.1986 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.

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Kirchsteige Erweiterung

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 29.03.2019 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.

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Knisslen

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 08.04.1991 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.

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Knisslen 1. Änderung

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 24.10.1997 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.

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Laiber

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 13.02.1961 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.

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Laiber Süd

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 07.07.2020 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.

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Tumlinger Weg

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 03.06.1975 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.

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Tumlinger Weg 1. Änderung

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 06.04.2006 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.

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Tumlinger Weg 2. Änderung

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 09.11.2012 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.

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Oberiflingen

Aischbach

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 05.12.1972 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.

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Aischbach 1. Änderung

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 15.02.1980 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.

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Aischbach 2. Änderung

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 21.03.2003 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.

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Aischbach Erweiterung

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 23.08.2019 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.

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Herrengarten

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 26.02.1999 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.

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Herrengarten 1. Änderung

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 26.10.2012 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.

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Herrengarten Erweiterung, 2. Änderung

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 11.03.2022 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.

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Laiber

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 21.06.1976 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.

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Folgende Unterlagen können als pdf heruntergeladen werden:

Laiber 1. Änderung, Erweiterung

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 01.01.1977 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.

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Laiber 2. Erweiterung

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 15.12.2016 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.

Sollten die hier zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht ausreichend sein können Sie sich gerne an das Rathaus Schopfloch, Telefonnummer: 07443 9603-0 wenden.

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Laiber II

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 29.11.1985 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.

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Laiber II 2. Änderung

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 14.07.1987 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.

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Laiber III

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 22.11.1993 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.

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Laiber III 1. Änderung

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 24.04.2002 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.

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Oberes Täle Schuppengebiet

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 28.02.2023 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.

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Unteriflingen

Gillteich

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 03.12.2019 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.

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Gillteich 1. Änderung

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 20.04.2021 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.

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Hofäcker I

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 06.09.1976 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.

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Hofäcker I 1. Änderung

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 13.08.1990 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.

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Hofäcker II

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 11.12.1981 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.

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Hofäcker II 1. Änderung

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 13.08.1990 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.

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Kugelhalde

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 12.12.1961 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.

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Kugelhalde Überarbeitung

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 02.09.1983 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.

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Wasen

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 26.01.1996 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.

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Wasen 1. Änderung

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind am 02.09.1998 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich ist in dem oben abgebildeten Plan eingezeichnet.

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