Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan in Kraft
Flächennutzungsplan 2030 des Gemeindeverwaltungsverbands Dornstetten
Das Landratsamt Freudenstadt hat den von der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Dornstetten am 02. März 2017 in öffentlicher Sitzung beschlossenen Flächennutzungsplan 2030 mit Erlass vom 09. Januar 2018 Nr. 30.11/621.31/P2015029 auf Grund von § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.
Für den räumlichen Geltungsbereich ist der Lageplan in der Fassung vom 02.03.2017 maßgebend. Der Flächennutzungsplan 2030 wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.
Der Flächennutzungsplan kann einschließlich der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung beim Gemeindeverwaltungsverband Dornstetten, Hauptstr. 18, 72280 Dornstetten sowie im Rathaus jeder der Verbandsgemeinden Dornstetten, Glatten, Schopfloch und Waldachtal während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Flächennutzungsplan 2030, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung nach § 6 a Abs. 1 BauGB einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen (vgl. § 6 Abs. 5 BauGB).
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 4 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel im Abwägungsvorgang nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB werden gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde oder dem Gemeindeverwaltungsverband Dornstetten geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist bei der Geltendmachung darzulegen.
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder aufgrund der GemO wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans 2030 gegenüber der Gemeinde oder des Gemeindeverwaltungsverbands Dornstetten unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht worden ist. Diese Wirkung tritt nicht ein, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung oder die Bekanntmachung nach der GemO verletzt worden sind.
Dornstetten, den 24. Juli 2018
gez. Tore-Derek Pfeifer
Verbandsvorsitzender
Hier können Sie sich die Unterlagen als pdf herunterladen:
Begründung
Planfassung
- Dornstetten-Aach
- Dornstetten-Hallwangen
- Dornstetten
- Glatten-Böffingen
- Glatten-Neuneck
- Glatten
- Schopfloch Ober- und Unteriflingen
- Schopfloch
- Waldachtal-Cresbach
- Waldachtal-Hörschweiler
- Waldachtal-Lützenhardt
- Waldachtal-Salzstetten
- Waldachtal-Tumlingen
- Legende
Pläne Baulücken
- Dornstetten Teil 1
- Dornstetten Teil 2
- Dornstetten-Aach
- Dornstetten-Hallwangen
- Glatten-Böffingen
- Glatten-Neuneck
- Glatten
- Schopfloch Ober- und Unteriflingen
- Schopfloch
- Waldachtal-Cresbach
- Waldachtal-Hörschweiler
- Waldachtal-Lützenhardt
- Waldachtal-Salzstetten
- Waldachtal-Tumlingen
Umweltbericht
Landschaftsplan
- Erläuterungstext
- Bestand Dornstetten
- Bestand Glatten
- Bestand Schopfloch
- Bestand Waldachtal
- Maßnahmen Dornstetten
- Maßnahmen Glatten
- Maßnahmen Schopfloch
- Maßnahmen Waldachtal
Fachgutachten