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bwegt Fahrplanauskunft
Fahrplanauskunft auf der bwegt-Webseite und Fahrplanauskunft-Widget auf externen WebseitenDie zusätzlich erhobenen Daten, die im Local Storage zur besseren Bedienbarkeit gespeichertwerden, können Sie löschen, indem Sie die gespeicherten Daten in Ihrem Browser löschen.Dies ist je nach Browseranbieter in den Einstellungen möglich. Zudem werden anonymeStatistiken erstellt, für welche die angegebenen Informationen zu Start- und Ziel-Haltestelle,gewünschte Abfahrts- oder Ankunftszeit, sowie die Uhrzeit der Abfrage genutzt werden.Hierbei ist kein Personenbezug möglich.Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Mentz erhalten Siehier: www.mentz.net/datenschutz/
Verarbeitungsunternehmen
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist dieMENTZ GmbHGrillparzerstraße 1881675 MünchenTel. :+49 89 41868-0E-mail: info@mentz.net
Genutzte Technologien

Zur Nutzung der kompletten Funktionen der elektronischen Fahrplanauskunft wird der Local

Storage des jeweiligen Browsers genutzt. Dabei werden insbesondere folgende Informationen

je nach genutzter Funktion gespeichert:

• saveSettings: signalisiert dem SL3+ beim Neuladen, dass Suchoptionen gespeichert

wurden und sich im local storage befinden

• settings: Suchoptionen wie gewünschte Verkehrsmittel, Verbindungsart, maximale

Fußwegzeit usw.

• Die zuletzt verwendete Größe der Karte in einer Detailansicht (nur in der mobilen

Ansicht)

• Die zuletzt verwendete Größe der Karte in der Standardansicht (nur in der Desktop-

Ansicht)

• favorites: die als Favoriten deklarierten Vorschläge in der Start- und Zieleingabe

• lastODVSelected: die zuletzt ausgewählten Elemente in der Start- und Zieleingabe

• Zustand der Checkbox "minütlich aktualisieren" (Abfahrtsmonitor)

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

Auf unserer Webseite bieten wir den Service der Fahrplanauskunft der Webseite bwegt.de an,

ein Service der MENTZ GmbH (Grillparzerstraße 18, 81675 München). Zur Nutzung des

Formulars können dabei folgende nicht personenbezogene Daten angegeben werden:

• Mobilitätseinschränkungen

• Start-/und Zielorte

• Abfahrts-/Ankunftszeit

• Reisezeitraum

• Verkehrsmittel

• Fahrradmitnahme

• Umsteigezeigeinformationen

• Mobilitätseinschränkungen

Zudem werden bei der Nutzung des Formulars und zur Ausspielung der Ergebnisse Ihre IP-

Adresse verarbeitet.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Wir binden das iFrame auf unserer Webseite auf Grund unseres berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO) ein, um den Usern die Vorteile der direkten Fahrplanabfrage anzubieten.

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten

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  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

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Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
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Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
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Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

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Automatische Löschung nach 30 Tagen
Datenempfänger
  • Web Inclusion GmbH
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Leicht bewölkt
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Flächennutzungsplan

Aktuelle Auslegungen

Fünfte Änderung des Flächennutzungsplans 2030 des Gemeindeverwaltungsverbands Dornstetten Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 2 BauGB

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Dornstetten hat am 26. November 2025 den Entwurf des „Flächennutzungsplan 2030 – 5. Änderung“ gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf wurde, neben der Erweiterung des Pflegeheims Rödelsberg in Schopfloch und der Agri-PV-Anlage Schneewangen in Schopfloch – Oberiflingen, um folgende Punkte erweitert:

  • „Feuerwehr und Kindergarten“ in Schopfloch-Ober- und Unterflingen,
  • „Erweiterung Gewerbegebiet Lange Teile“ in Waldachtal-Hörschweiler
  • „Erweiterung Wohngebiet Postberg“ in Waldachtal-Lützenhardt
  • „Erweiterung PV-Anlage Rötenäcker“ in Glatten
  • Rücknahme „Birkäcker-Erweiterung“ in Waldachtal-Cresbach

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehenden Gesamtübersicht der einzelnen Änderungspunkte.  

Veröffentlichung auf den Homepages der Verbandsgemeinden und Auslegung in den Rathäusern

Der Entwurf der fünften Flächennutzungsplanänderung wird 

                                        vom 16. Februar 2026 bis 22. März 2026         

im Internet auf der Homepage der Stadt Dornstetten unter https://www.dornstetten.de/buergernachrichten/, auf der Homepage der Gemeinde Waldachtal unter https://www.waldachtal.de/de/leben-in-der-gemeinde/informatives/flaechennutzungsplan, auf der Homepage der Gemeinde Schopfloch unter  https://www.schopfloch.de/leben-wohnen/bauen/flaechennutzungsplan und auf der Homepage der Gemeinde Glatten unter https://www.glatten.de/wirtschaft-bauen/bauen/flaechennutzungsplan-2030 veröffentlicht.

Die Unterlagen können auch im Rathaus jeder der Verbandsgemeinden Dornstetten, Glatten, Schopfloch und Waldachtal während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Neben dem Entwurf sind folgende wesentliche umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen (teilweise in Form von Fachgutachten) verfügbar:

  • Umweltbericht vom 26.11.2025 mit Aussagen zur Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen der Planungen und möglichen Betroffenheiten der Schutzgüter Biotope / biologische Vielfalt, Boden / Fläche, Wasser, Landschaftsbild, Erholung, Mensch, Klima / Luft, Kultur- und Sachgüter. Zudem enthalten sind Hinweise von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen auf die vorgenannten Schutzgüter.
  • Die weiteren vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Raumordnung und Bauleitplanung, Naturschutz und Landschaftspflege, Oberflächenwasser, Landwirtschaft, Geologie, Erschließung und Versorgung, Telekommunikation und Stromversorgung, Denkmalschutz und Blendwirkung.

Stellungnahmen können während der o. a. Veröffentlichungs- bzw. Auslegungsfrist abgegeben werden. Sie sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail-Adresse des Gemeindeverwaltungsverbands Dornstetten: gvv-stockburger(@)online.de). Sie können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Gemeindeverwaltungsverband Dornstetten, Verbandsbauamt, Hauptstraße 18, 72280 Dornstetten während der üblichen Dienststunden oder nach Terminvereinbarung abgegeben werden. Stellungnahmen sollten die volle Anschrift die volle Anschrift des Verfassers bzw. der Verfasserin enthalten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes, unberücksichtigt bleiben.

Ergänzend wird aufgrund des § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungs- bzw. Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Dornstetten, den 13.02.2026

gez.  Tore-Derek Pfeifer
Verbandsvorsitzender

Hier können Sie sich die Auslegungsunterlagen als pdf herunterladen:

Flächennutzungsplan in Kraft

Flächennutzungsplan 2030 – 2. Änderung des Gemeindeverwaltungsverbands Dornstetten

Das Landratsamt Freudenstadt hat die von der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Dornstetten am 26. November 2024 in öffentlicher Sitzung beschlossene zweiten Änderung des Flächennutzungsplans 2030 mit Erlass vom 17. März 2025 Nr. 30.11/621.31/P2019020 auf Grund von § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehenden Gesamtübersicht der einzelnen Änderungspunkte.

Der Flächennutzungsplan 2030 – 2. Änderung wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.

Die zweite Flächennutzungsplanänderung 2030 kann einschließlich der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung beim Gemeindeverwaltungsverband Dornstetten, Hauptstr. 18, 72280 Dornstetten sowie im Rathaus jeder der Verbandsgemeinden Dornstetten, Glatten, Schopfloch und Waldachtal während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Flächennutzungsplanänderung wird auf den Homepages der jeweiligen Gemeinden veröffentlicht. Jedermann kann den Flächennutzungsplan 2030 – 2. Änderung, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung nach § 6 a Abs. 1 BauGB einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen (vgl. § 6 Abs. 5 BauGB).   

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 4 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel im Abwägungsvorgang nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB werden gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde oder dem Gemeindeverwaltungsverband Dornstetten geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist bei der Geltendmachung darzulegen.

Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder aufgrund der GemO wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans 2030 – 2. Änderung gegenüber der Gemeinde oder des Gemeindeverwaltungsverbands Dornstetten unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht worden ist. Diese Wirkung tritt nicht ein, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung oder die Bekanntmachung nach der GemO verletzt worden sind.

Dornstetten, den 09. Mai 2025

Tore-Derek Pfeifer
Verbandsvorsitzender

Hier können Sie sich die Unterlagen als pdf herunterladen:

Flächennutzungsplan 2030 – 3. Änderung des Gemeindeverwaltungsverbands Dornstetten

Das Landratsamt Freudenstadt hat die von der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Dornstetten am 26. November 2024 in öffentlicher Sitzung beschlossene dritte Änderung des Flächennutzungsplans 2030 mit Erlass vom 17. März 2025 Nr. 30.11/631.21/P2022021 auf Grund von § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehenden Gesamtübersicht der einzelnen Änderungspunkte.

Der Flächennutzungsplan 2030 – 3. Änderung wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.

Die dritte Flächennutzungsplanänderung 2030 kann einschließlich der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung beim Gemeindeverwaltungsverband Dornstetten, Hauptstr. 18, 72280 Dornstetten sowie im Rathaus jeder der Verbandsgemeinden Dornstetten, Glatten, Schopfloch und Waldachtal während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Flächennutzungsplanänderung wird auf den Homepages der jeweiligen Gemeinden veröffentlicht. Jedermann kann den Flächennutzungsplan 2030 – 3. Änderung, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung nach § 6 a Abs. 1 BauGB einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen (vgl. § 6 Abs. 5 BauGB).   

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 4 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel im Abwägungsvorgang nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB werden gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde oder dem Gemeindeverwaltungsverband Dornstetten geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist bei der Geltendmachung darzulegen.

Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder aufgrund der GemO wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans 2030 – 3. Änderung gegenüber der Gemeinde oder des Gemeindeverwaltungsverbands Dornstetten unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht worden ist. Diese Wirkung tritt nicht ein, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung oder die Bekanntmachung nach der GemO verletzt worden sind.

Dornstetten, den 09. Mai 2025

Tore-Derek Pfeifer
Verbandsvorsitzender     

Hier können Sie sich die Unterlagen als pdf herunterladen:

Anlagen Planausschnitte

Anlagen Bedarfsbegründung

Anlagen Umweltbericht