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bwegt Fahrplanauskunft
Fahrplanauskunft auf der bwegt-Webseite und Fahrplanauskunft-Widget auf externen WebseitenDie zusätzlich erhobenen Daten, die im Local Storage zur besseren Bedienbarkeit gespeichertwerden, können Sie löschen, indem Sie die gespeicherten Daten in Ihrem Browser löschen.Dies ist je nach Browseranbieter in den Einstellungen möglich. Zudem werden anonymeStatistiken erstellt, für welche die angegebenen Informationen zu Start- und Ziel-Haltestelle,gewünschte Abfahrts- oder Ankunftszeit, sowie die Uhrzeit der Abfrage genutzt werden.Hierbei ist kein Personenbezug möglich.Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Mentz erhalten Siehier: www.mentz.net/datenschutz/
Verarbeitungsunternehmen
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist dieMENTZ GmbHGrillparzerstraße 1881675 MünchenTel. :+49 89 41868-0E-mail: info@mentz.net
Genutzte Technologien

Zur Nutzung der kompletten Funktionen der elektronischen Fahrplanauskunft wird der Local

Storage des jeweiligen Browsers genutzt. Dabei werden insbesondere folgende Informationen

je nach genutzter Funktion gespeichert:

• saveSettings: signalisiert dem SL3+ beim Neuladen, dass Suchoptionen gespeichert

wurden und sich im local storage befinden

• settings: Suchoptionen wie gewünschte Verkehrsmittel, Verbindungsart, maximale

Fußwegzeit usw.

• Die zuletzt verwendete Größe der Karte in einer Detailansicht (nur in der mobilen

Ansicht)

• Die zuletzt verwendete Größe der Karte in der Standardansicht (nur in der Desktop-

Ansicht)

• favorites: die als Favoriten deklarierten Vorschläge in der Start- und Zieleingabe

• lastODVSelected: die zuletzt ausgewählten Elemente in der Start- und Zieleingabe

• Zustand der Checkbox "minütlich aktualisieren" (Abfahrtsmonitor)

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

Auf unserer Webseite bieten wir den Service der Fahrplanauskunft der Webseite bwegt.de an,

ein Service der MENTZ GmbH (Grillparzerstraße 18, 81675 München). Zur Nutzung des

Formulars können dabei folgende nicht personenbezogene Daten angegeben werden:

• Mobilitätseinschränkungen

• Start-/und Zielorte

• Abfahrts-/Ankunftszeit

• Reisezeitraum

• Verkehrsmittel

• Fahrradmitnahme

• Umsteigezeigeinformationen

• Mobilitätseinschränkungen

Zudem werden bei der Nutzung des Formulars und zur Ausspielung der Ergebnisse Ihre IP-

Adresse verarbeitet.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Wir binden das iFrame auf unserer Webseite auf Grund unseres berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO) ein, um den Usern die Vorteile der direkten Fahrplanabfrage anzubieten.

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Schopfloch
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Flächennutzungsplan

Flächennutzungsplan in Kraft

Flächennutzungsplan 2030 des Gemeindeverwaltungsverbands Dornstetten

Das Landratsamt Freudenstadt hat den von der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Dornstetten am 02. März 2017 in öffentlicher Sitzung beschlossenen Flächennutzungsplan 2030 mit Erlass vom 09. Januar 2018 Nr. 30.11/621.31/P2015029 auf Grund von § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.

Für den räumlichen Geltungsbereich ist der Lageplan in der Fassung vom 02.03.2017 maßgebend. Der Flächennutzungsplan 2030 wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.

Der Flächennutzungsplan kann einschließlich der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung beim Gemeindeverwaltungsverband Dornstetten, Hauptstr. 18, 72280 Dornstetten sowie im Rathaus jeder der Verbandsgemeinden Dornstetten, Glatten, Schopfloch und Waldachtal während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Flächennutzungsplan 2030, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung nach § 6 a Abs. 1 BauGB einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen (vgl. § 6 Abs. 5 BauGB).

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 4 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel im Abwägungsvorgang nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB werden gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde oder dem Gemeindeverwaltungsverband Dornstetten geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist bei der Geltendmachung darzulegen.

Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder aufgrund der GemO wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans 2030 gegenüber der Gemeinde oder des Gemeindeverwaltungsverbands Dornstetten unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht worden ist. Diese Wirkung tritt nicht ein, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung oder die Bekanntmachung nach der GemO verletzt worden sind.

Dornstetten, den 24. Juli 2018

gez. Tore-Derek Pfeifer

Verbandsvorsitzender

Hier können Sie sich die Unterlagen als pdf herunterladen:

Begründung

Planfassung

Pläne Baulücken

Umweltbericht

Landschaftsplan

Fachgutachten