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bwegt Fahrplanauskunft
Fahrplanauskunft auf der bwegt-Webseite und Fahrplanauskunft-Widget auf externen WebseitenDie zusätzlich erhobenen Daten, die im Local Storage zur besseren Bedienbarkeit gespeichertwerden, können Sie löschen, indem Sie die gespeicherten Daten in Ihrem Browser löschen.Dies ist je nach Browseranbieter in den Einstellungen möglich. Zudem werden anonymeStatistiken erstellt, für welche die angegebenen Informationen zu Start- und Ziel-Haltestelle,gewünschte Abfahrts- oder Ankunftszeit, sowie die Uhrzeit der Abfrage genutzt werden.Hierbei ist kein Personenbezug möglich.Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Mentz erhalten Siehier: www.mentz.net/datenschutz/
Verarbeitungsunternehmen
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist dieMENTZ GmbHGrillparzerstraße 1881675 MünchenTel. :+49 89 41868-0E-mail: info@mentz.net
Genutzte Technologien

Zur Nutzung der kompletten Funktionen der elektronischen Fahrplanauskunft wird der Local

Storage des jeweiligen Browsers genutzt. Dabei werden insbesondere folgende Informationen

je nach genutzter Funktion gespeichert:

• saveSettings: signalisiert dem SL3+ beim Neuladen, dass Suchoptionen gespeichert

wurden und sich im local storage befinden

• settings: Suchoptionen wie gewünschte Verkehrsmittel, Verbindungsart, maximale

Fußwegzeit usw.

• Die zuletzt verwendete Größe der Karte in einer Detailansicht (nur in der mobilen

Ansicht)

• Die zuletzt verwendete Größe der Karte in der Standardansicht (nur in der Desktop-

Ansicht)

• favorites: die als Favoriten deklarierten Vorschläge in der Start- und Zieleingabe

• lastODVSelected: die zuletzt ausgewählten Elemente in der Start- und Zieleingabe

• Zustand der Checkbox "minütlich aktualisieren" (Abfahrtsmonitor)

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

Auf unserer Webseite bieten wir den Service der Fahrplanauskunft der Webseite bwegt.de an,

ein Service der MENTZ GmbH (Grillparzerstraße 18, 81675 München). Zur Nutzung des

Formulars können dabei folgende nicht personenbezogene Daten angegeben werden:

• Mobilitätseinschränkungen

• Start-/und Zielorte

• Abfahrts-/Ankunftszeit

• Reisezeitraum

• Verkehrsmittel

• Fahrradmitnahme

• Umsteigezeigeinformationen

• Mobilitätseinschränkungen

Zudem werden bei der Nutzung des Formulars und zur Ausspielung der Ergebnisse Ihre IP-

Adresse verarbeitet.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Wir binden das iFrame auf unserer Webseite auf Grund unseres berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO) ein, um den Usern die Vorteile der direkten Fahrplanabfrage anzubieten.

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Schopfloch
Genutzte Technologien
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  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

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Hochbehälter auf dem Rödelsberg im Sommer
Herzlich Willkommen in Schopfloch
Überblick über Oberiflingen im Sommer
Herzlich Willkommen in Schopfloch
Lindenblattbrunnen in Unteriflingen im Sommer
Herzlich Willkommen in Schopfloch
Zug auf den Gleißen im Sommer
Herzlich Willkommen in Schopfloch

Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain www.schopfloch.de veröffentlichten Website der Gemeinde Schopfloch. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 31.01.2024 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 10 Absatz 1 L-BGG und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Geomap:

  1. Beschreibung: Die Geomap (interaktiver Ortsplan) ist nicht in vollem Umfang barrierefrei zugänglich. Solche Karten sind z.B. unter Lage & Anfahrt eingebunden.
  2. Maßnahmen und barrierefreie Alternative: Geodaten und interaktive Kartenanwendungen können aus technischer Sicht nicht vollständig barrierefrei gestaltet werden. Die meisten, den Kartenpins (z.B. Schulen, Kindergärten) hinterlegten Informationen, belaufen sich auf Adressen und Kontaktdaten. Alle diese Informationen können Sie natürlich auf den entsprechenden Unterseiten zum jeweiligen Thema ebenfalls abrufen.

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG darstellen würde.

PDF's und Word-Dokumente:

  1. Beschreibung: Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
  2. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die Gemeinde Schopfloch kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente", sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Zudem werden der Gemeinde Schopfloch auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von der Gemeinde Schopfloch überarbeitet werden. Die Gemeinde Schopfloch ist dennoch bemüht die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

Fehlen von Leichter Sprache und Gebärdensprache:

  1. Beschreibung: Aktuell fehlen noch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache.
  2. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: In der aktuellen Situation kann die Gemeinde Schopfloch bei diesem Thema noch nicht tätig werden da ein hoher Kostenaufwand anfällt. Es wird jedoch schnellstmöglich in den Jahreshaushalt aufgenommen.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 31.01.2024 erstellt und überprüft.

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.

Ansprechperson Barrierefreiheit der Gemeinde Schopfloch

Frau Lena Bukenberger
Telefonnummer: 07443 9603-12
E-Mail schreiben

Gerne können Sie uns Barrieren auch über unser Formular melden.

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere oben genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.
Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: Telefonnummer: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(@)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.