Grillplätze der Gemeinde Schopfloch
In der Übersicht
In Schopfloch befindet sich der "Grillplatz Pfaffenholz" mit Hütte und einem Kinderspielplatz.
Dieser darf ausschließlich nur mit vorheriger Reservierung (Gebühr 5 €) genutzt werden. Ist der Grillplatz bereits reserviert, darf er nicht von anderen benutzt werden.
Bitte beachten Sie die unten aufgeführten Auflagen für Veranstaltungen im Wald.
In Oberiflingen befindet sich der Grillplatz "Steinshalde".
Dieser darf ebenfalls ausschließlich nur mit vorheriger Reservierung (Gebühr 5 €) genutzt werden. Ist der Grillplatz bereits reserviert, darf er nicht von anderen benutzt werden.
Bitte beachten Sie die unten aufgeführten Auflagen für Veranstaltungen im Wald.
In Unteriflingen befindet sich der Grillplatz "Hinter Eichen".
Dieser darf ebenfalls ausschließlich nur mit vorheriger Reservierung (Gebühr 5 €) genutzt werden. Ist der Grillplatz bereits reserviert, darf er nicht von anderen benutzt werden.
Bitte beachten Sie die unten aufgeführten Auflagen für Veranstaltungen im Wald.
Auflagen
Für alle gemeindlichen Grillplätze gelten die Auflagen für Veranstaltungen im Wald:
Wald und Waldbesucher
Der Veranstalter verpflichtet sich, den für die Veranstaltung benutzten Weg, Grillplatz, Hütte usw., sowie deren Umgebung schonend zu behandeln, sauber zu halten und in dem Zustand zu übergeben, in dem sie angetroffen werden. Zurückbleibende Abfälle und Verschmutzungen sind spätestens am Tag nach der Veranstaltung restlos zu entfernen. Der Veranstalter wird auch dafür sorgen, dass die Teilnehmer auf die übrigen Waldbesucher größtmögliche Rücksicht nehmen und Weisungen des Forstpersonals befolgen.
Essensreste
Die Abfälle und Essensreste müssen restlos mitgenommen werden, da das Schwarzwild als Allesverwerter davon angelockt wird. Tierische Essensreste beinhalten die Gefahr von Schweinepestviren.
Musik
Der Einsatz einer Lautsprecheranlage wird grundsätzlich untersagt. Die Lautstärke der Musik ist so einzuhalten, dass niemand gestört wird. Ab 24:00 Uhr muss die Musik auf Zimmerlautstärke sein.
Hunde
Hunde sind an der Leine zu führen.
Waldbrandverhütung
Außerhalb der vom Waldbesitzer eingerichteten offenen Feuerstelle darf kein Feuer gemacht werden. Der Veranstalter macht die Teilnehmer in geeigneter Form auf das Rauchverbot im Wald und auf Waldwegen aufmerksam (01. März bis 31. Oktober laut § 41 Abs. 3 Landeswaldgesetz)
Markierungen/Plakate
Die Befestigungsart der Markierung darf keine Beschädigung der Bäume zur Folge haben. Keinesfalls darf hierfür Metall (Draht, Nägel, Heftklammern usw.) verwendet werden. Die Markierungen müssen spätestens am Tag nach der Veranstaltung restlos entfernt sein. Sollte der Termin nicht eingehalten werden, veranlasst der Waldbesitzer die Entfernung. Der Veranstalter erklärt sich bereit, die dabei entstandenen Kosten zu tragen.
Kraftfahrzeuge
Die Feld- und Waldwege dürfen grundsätzlich nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden. Ausgenommen sind lediglich Einsatzfahrzeuge des Deutschen Roten Kreuzes oder einer ähnlichen Hilfsorganisation. Die umliegenden Grundstücke dürfen nicht betreten, befahren und beparkt werden.
Haftungsausschluss
Der Veranstalter erklärt, dass er für alle aus Anlass der Veranstaltung entstandenen Schadensfälle an Personen und Sachen haftet und die Waldbesitzer bzw. deren Forstpersonal von Ansprüchen jeder Art, auch von Dritten, einschließlich der Prozesskosten, freihält.
Informationen & Reservierungen
- Informationen und Reservierungen für den Grillplatz Pfaffenholz in Schopfloch erhalten Sie bei uns im Rathaus Schopfloch, Marktplatz 2, Telefonnummer: 07443 9603-16.
- Ansprechpartner für den Grillplatz Steinshalde in Oberiflingen ist die Ortschaftsverwalrung Oberiflingen, Telefonnummer: 07443 6364 (Dienstag: 16:30 Uhr bis 18:00 Uhr)
- Ansprechpartner für den Grillplatz Hinter Eichen in Unteriflingen ist die Ortschaftsverwaltung, Telefonnummer: 07443 6275 (Montag: 17:30 Uhr bis 19:00 Uhr)