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VERUNREINIGUNG DURCH HUNDEKOT
Erstelldatum11.04.2025
Verunreinigungen durch Hundekot führen immer wieder zu Beschwerden.
Bitte bedenken Sie, dass für die von der Hundehaltung ausgehenden Gefahren und Verunreinigungen letztlich der Hundehalter verantwortlich ist. Zu einer verantwortungsbewussten Hundehaltung gehört selbstverständlich auch, dass der Hund seine „Notdurft“ nur dort verrichten sollte, wo es andere nicht stört und wo es auch nicht gegen die zu schützenden Interessen der Grundstückseigentümer oder der Nutzungsberechtigten, wie z. B. Pächter, verstößt.
Außerdem: Hundekot an den Schuhen wird von den meisten Mitmenschen als Belästigung und Ärgernis empfunden. Darüber hinaus stellt der Hundekot für spielende Kinder eine Gesundheitsgefährdung dar und kann bei Tieren über das Futter zu einer Übertragung von Krankheiten führen.
Seien Sie sich als Hundebesitzer bewusst, dass die Hunde ihre „Notdurft“ weder in privaten Gärten noch in landwirtschaftlich genutzten Wiesen und Äckern verrichten dürfen. Gerade Landwirte haben ein berechtigtes Interesse daran, dass ihre Grundstücke nicht durch Hundekot stark verunreinigt werden. Tatsache ist, dass durch Hundekot das Erntegut vom Geruch und Geschmack her und auch hygienisch so verunreinigt werden kann, dass Nutztiere, wie z. B. Schafe, Kühe, Rinder usw., dieses Futter verschmähen und liegen lassen. Der Hundekot wird beim Mäh- und Erntevorgang großflächig auf das Futter verteilt. Durch diese Verunreinigung können dann Krankheiten auf Tiere übertragen werden, die auch zu dauerhaften Schädigungen führen können.
Nach dem Naturschutzgesetz besteht außerdem ein Betretungsverbot für landwirtschaftliche Flächen während der Vegetationsperiode. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen danach in der Zeit zwischen Saat und Ernte, bei Grünland in der Zeit des Aufwuchses und der Mahd bzw. Beweidung, nicht betreten werden. Sie als Hundebesitzer haben dafür Sorge zu tragen, dass von Ihrem Hund keinerlei nachteilige Auswirkung für Mensch und Natur ausgeht. Aus diesem Grund bitten wir Sie, das Betreten der Kulturen zu unterlassen und auf den Wirtschaftswegen bzw. auf den Feld- und Waldwegen zu bleiben.
Kommt es dennoch vor, dass Ihr Hund seine „Notdurft“ auf den genannten Flächen hinterlässt, so sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, die Hinterlassenschaft unverzüglich zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Bezüglich freilaufender Hunde bitten wir Sie: Haben Sie Verständnis dafür, dass es Menschen gibt, die vor Hunden – egal welcher Größe – Angst haben. Signalisieren Sie durch richtiges Handeln, dass der Hund Ihnen gehorcht. Lassen Sie Ihren Hund bitte nur dann freilaufen, wenn dadurch keine anderen Menschen oder Tiere belästigt oder geschädigt werden.
Durch ein verantwortungsbewusstes und rücksichtsvolles Mitwirken können Sie in der Öffentlichkeit zu einem positiven Bild für die Hundehaltung beitragen. Für Ihr Verständnis und für Ihre Mitwirkung möchten wir uns bedanken.