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Versammlung Jagdgenossenschaft
Erstelldatum08.01.2026
ACHTUNG WURDE ABGESAGT
Zum 01.04.2026 steht die Neuverpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Schopfloch an.
Der Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft Schopfloch – vertreten durch den Gemeinderat – lädt die Jagdgenossen/innen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Schopfloch zu einer Jagdgenossenschaftsversammlung ein (Beratung des Gemeinderats vom 10.12.2025).
Diese nichtöffentliche Versammlung der Jagdgenossenschaft findet am
Donnerstag, den 22. Januar, 18:00 Uhr (Einlass 17:00 Uhr)
im Rathaus Schopfloch, Marktplatz 2, 2. OG, Sitzungssaal statt.
Zu dieser Versammlung sind gem. § 15 JWMG die Eigentümer/innen der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, eingeladen. Das sind alle Eigentümer von Feld- und Waldgrundstücken auf den Gemarkungen Schopfloch mit Ausnahme der Grundstücke, die zu einem Eigenjagdbezirk (Grundstücksflächen eines Eigentümers, die im Zusammenhang mindestens 75 ha umfassen) gehören. Sie bilden eine Jagdgenossenschaft.
Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf (z. B. Wohngebäude, Hofräume, Hausgärten etc.), gehören der Jagdgenossenschaft nicht an.
Für die nichtöffentliche Versammlung ist folgende Tagesordnung vorgesehen:
TOP 1 Begrüßung und Einführung
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwaltung der Genossenschaft (Übertragung auf den Gemeinderat gem. § 15 Abs. 3 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz/JWMG)
TOP 3 Verpachtung des Jagdbogens der „Jagdgenossenschaft Schopfloch“ (an eine/n Pächter/innen im Sinne des § 15 Abs. 4 S. 4 JWMG/Nachfolgeregelung)
TOP 4 Verschiedenes
Leiter der Versammlung ist Bürgermeister Thomas Staubitzer.
Die Teilnehmer/innen müssen zur Feststellung des Stimmrechts die Größe ihres Grundbesitzes nachweisen. Da die Anwesenheit der Jagdgenossen/innen zur Ausgabe der Stimmzettel am Eingang registriert werden muss, wird um rechtzeitiges Erscheinen gebeten Saalöffnung: 17:00 Uhr.
Die Teilnehmer an der Versammlung haben Nachweise ihrer Stimmberechtigung mitzubringen (Personalausweis, Vollmachten). Dies gilt auch für die Vertretung innerhalb von Grundstücksgemeinschaften (z. B. Erbengemeinschaften). Bei Unklarheiten ist darüber hinaus ein Nachweis über die Eigentumsverhältnisse (z. B. unbeglaubigter Grundbuchauszug) mitzubringen.
Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme. Miteigentümer und Gesamthandeigentümer können ihr Stimmrecht als Jagdgenosse nur einheitlich ausüben, ansonsten zählt deren Stimmabgabe nicht. Jedes Mitglied der Jagdgenossenschaft kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben. In der Vollmacht müssen mindestens Angaben enthalten sein über: Name, Vorname und Anschrift des zu vertretenen Jagdgenossen mit Angabe der in seinem Eigentum befindlichen Grundstücke (Gemarkung, Flurstücksnummern) sowie Name und Anschrift des Vertreters.
Um den Einlass der Versammlung schneller abwickeln zu können, werden die Grundstückseigentümer/innen (Jagdgenossen/innen), die an der Versammlung teilnehmen werden, gebeten, sich für die Veranstaltung bei Frau Alexandra Kurbjun, Rathaus Schopfloch, Marktplatz 2, 72296 Schopfloch, Tel.-Nr. 07443 9603-11, E-Mail: a.kurbjun@schopfloch.de unter Angabe der vertretenen Flurstücksnummern anzumelden. Bei Vertretung anderer Eigentümer/innen wird um vorherige Zusendung einer Vertretungsvollmacht gebeten (s. Muster).
Für weitere Informationen steht Frau Papenberg ebenfalls gerne zur Verfügung. Während der üblichen Öffnungszeiten kann auch die Stimmberechtigung anhand des im September 2019 neu erstellten Jagdkatasters geprüft werden. Mitglieder der Jagdgenossenschaft Schopfloch können dort auch den Satzungsentwurf während der üblichen Öffnungszeiten einsehen.
Schopfloch, den 18. Dezember 2025
Für den Jagdvorstand
gez.
Thomas Staubitzer
-Bürgermeister-
Hier können Sie sich die Vollmacht als pdf herunterladen.



