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Zählerstandserfassung WasseruhrenLiebe Bürgerinnen und Bürger,
Sie können hier Ihren aktuellen Zählerstand Ihrer Wasseruhr online einreichen. (Beim klick auf den Link gelangen Sie auf die Seite von unserem Partner Data-Plan)
Die Erfassung wird von uns zu einem bestimmen Zeitraum freigeschalten, über den wir Sie rechtzeitig informieren.
Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau Stirm, Telefonnummer: 07443 9603-25 wenden.
Die Briefe für die Selbstablesung der Wasseruhren für die Gebührenabrechnung zum 31.12.2022 werden in dieser Woche den Gebührenpflichtigen zugestellt.
Wir möchten Sie bitten, den Stand der Wasseruhr und evtl. bei der Abrechnung zu berücksichtigender Unterzähler (für Landwirtschaft, Zisterne o.a.) selber abzulesen.
Bitte beachten Sie, dass zum 01.01.2023 eine Gebührenänderung beschlossen wurde. Lesen Sie deshalb bitte möglichst zeitnah zum Abrechnungstag 31.12.2022 ab.
Die Mitteilung ans Rathaus kann dann mit den im Ablesebrief aufgeführten Möglichkeiten erfolgen (QR-Code, über die Homepage der Gemeinde, E-Mail, Fax oder durch schriftliche Meldung).
Meldung der Zählerstände bitte bis spätestens: 13.01.2023.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.
Weitere Hinweise:
Bitte beachten Sie auch, dass der Erwerb oder die Veräußerung eines Gebäudes binnen eines Monats der Gemeinde anzuzeigen ist, damit der Wasserstand für die Verbrauchsabrechnung abgelesen werden kann. Anzeigepflichtig sind der Veräußerer und der Erwerber. Wird die rechtzeitige Anzeige schuldhaft versäumt, so haftet der bisherige Gebührenschuldner für den Wasserzins, der auf den Zeitraum bis zum Eingang der Anzeige bei der Gemeinde entfällt.
Der Anschlussnehmer ist auch verpflichtet, die Wasseruhr vor Frost zu schützen. Er hat den Verlust, Beschädigungen und Störungen der Wasseruhr der Gemeinde unverzüglich mitzuteilen. Bei Frostschäden an der Uhr haftet der Anschlussnehmer.