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DienstleistungenBürgerbeauftragte des Landes - sich unabhängig beraten lassen
Sie vermittelt zwischen Ihnen und den Landesbehörden und versucht eine für beide Seiten annehmbare Lösung zu finden.
Bei Bedarf erklärt sie Zusammenhänge und Bescheide.
Ihre Unterstützung ist neutral.
Verfahrensablauf
Sie erreichen die Bürgerbeauftragte telefonisch, per E-Mail, Fax oder über das Kontaktformular auf ihrer Webseite.
Sie bietet auch Sprechtage an. Wann und wo, steht auf ihrer Webseite. Melden Sie sich vorher an, entweder per Online-Anmelde-Formular oder telefonisch.
Handeln Sie als Vertreterin oder Vertreter, müssen Sie eine Vollmacht vorlegen. Nutzen Sie die auf der Webseite der Bürgerbeauftragten bereitgestellte Mustervollmacht. Sie können sie einscannen und zusammen mit Ihrem Anliegen über das Kontaktformular hochladen, oder Sie schicken sie per Post oder Fax.
Sie kann beteiligte Behörden um Auskünfte und Akteneinsicht bitten. Im Regelfall ist es dazu notwendig, Ihre persönlichen Daten weiterzugeben. Die Behörden sind verpflichtet, sie bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Sie kann auch gegenüber dem zuständigen Ministerium eine Empfehlung abgeben.
Fristen
- Je früher, desto größer ist die Chance, dass sie weiterhelfen kann
- Bei Beschwerden über die Landespolizei: drei Monate
Unterlagen
Vorhandene Unterlagen und Bescheide
Kosten
Keine
Bearbeitungsdauer
Abhängig vom Einzelfall
Sonstiges
Wollen Sie anonym bleiben, müssen Sie dies ausdrücklich mitteilen. Es kann aber sein, dass ohne konkreten Bezug zu Ihrem Fall eine einvernehmliche Erledigung nicht möglich ist.
Verwaltungsrechtliche, strafrechtliche oder sonstige Fristen, zum Beispiel für Widerspruch oder Einspruch, müssen Sie selbst beachten. Ihr Kontakt mit der Bürgerbeauftragten ändert daran nichts.
Hinweise zum Datenschutz finden Sie auf der Webseite der Bürgerbeauftragten.
Rechtsgrundlage
Zuständigkeit
Die Bürgerbeauftragte des Landes Baden-Württemberg
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
Dieser Text enstand in Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Bürgerbeauftragte des Landes Baden-Württemberg hat ihn am 29.04.2020 freigegeben.