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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Datenschutz: Gemeinde Schopfloch

Hauptbereich

Datenschutz

Datenschutz bei der Grund- und Gewerbesteuer

Gemeinde Schopfloch

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung der Grund- und Gewerbesteuer
Stand 25.06.2018

Vorwort
Die Gemeinde Schopfloch erhebt für den in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz (bebaute und unbebaute Grundstücke, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) Grundsteuer von den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie den Erbbauberechtigten. Von Unternehmer/innen/Unternehmen mit Gewerbebetrieben, die eine Betriebsstätte in Schopfloch haben, erhebt sie die Gewerbesteuer. Hierbei müssen personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Im Besteuerungsverfahren sind Daten personenbezogen, wenn sie einer natürlichen Person, einer Körperschaft (z. B. Verein, Kapitalgesellschaft), einer Personenvereinigung oder einer Vermögensmasse zugeordnet werden können. Keine personenbezogenen Daten sind veränderte Daten, die nicht mehr einer Person zugeordnet werden können oder Daten, die durch Schutzmaßnahmen Rückschlüsse auf die Betroffenen ausschließen (anonymisierte oder pseudonymisierte Daten).

Wenn die Gemeinde Schopfloch personenbezogene Daten verarbeitet, bedeutet das, dass sie diese Daten z. B. erhebt, speichert, verwendet, weiterverarbeitet, übermittelt, zum Abruf bereitstellt oder löscht.

Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir erheben und was wir mit diesen Daten machen. Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

 

Inhaltsverzeichnis

  1. Wer sind Ihre Ansprechpartner?
  2. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?
  3. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?
  4. Wie verarbeiten wir diese Daten?
  5. Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben
  6. Wie lange speichern wir Ihre Daten?
  7. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?
  8. Wo bekommen Sie weitergehende Informationen?
 

1. Wer sind Ihre Ansprechpartner?
Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an die Gemeinde Schopfloch, vertreten durch den Bürgermeister Klaas Klaassen, richten. Sie können diese Fragen auch unmittelbar an die innerhalb der Gemeindeverwaltung für die Festsetzung und Erhebung der Grund- und Gewerbesteuer zuständige Steuerabteilung1bzw. Gemeindekasse1 richten. Die Kontaktdaten der Gemeinde Schopfloch lauten:

  • Bürgermeister: Herr Thomas Staubitzer
  • Steuerabteilung: Frau Karin Lutz
  • Gemeindekasse: Frau Karin Lutz

Darüber hinaus können Sie sich an die Datenschutzbeauftragte der Gemeinde (Frau Dorothee Blötscher) wenden.

 

2. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?
Um unsere Aufgabe zu erfüllen, die Grund- und Gewerbesteuer nach den Vorschriften der Abgabenordnung und der Steuergesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben, benötigen wir personenbezogene Daten (§ 85 der Abgabenordnung).

Ihre personenbezogenen Daten werden in dem steuerlichen Verfahrenverarbeitet bzw. weiterverarbeitet, für das sie erhoben bzw. zur Weiterverarbeitung übermittelt wurden (§§ 29 b und 29 c der Abgabenordnung). In den gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Fällen dürfen wir die zur Durchführung eines steuerlichen Verfahrens erhobenen oder an uns übermittelten personenbezogenen Daten auch für andere steuerliche oder nichtsteuerliche Zwecke verarbeiten (Weiterverarbeitung nach § 29c Absatz 1 der Abgabenordnung).

Beispiel zur Verarbeitung:
Sie informieren uns über Ihre neue Anschrift oder eine neue Bankverbindung. Diese Daten werden bei der Grundsteuer- und Gewerbesteuerveranlagung verarbeitet.

Beispiel zur Weiterverarbeitung:
Bei der Grund- und Gewerbesteuer werden vom zuständigen Finanzamt die Steuermessbeträge und in den Fällen der Zerlegung der Grund- und Gewerbesteuermessbeträge die Zerlegungsanteile durch Messbescheide bzw. Zerlegungsbescheide festgesetzt. Hierzu werden Daten vom zuständigen Finanzamt in einem selbstständigen Verfahren verarbeitet. Der Inhalt der Grund- und Gewerbesteuermessbescheide und der Zerlegungsbescheide und weitere erforderliche Daten wird/werden uns vom zuständigen Finanzamt mitgeteilt. Wir verarbeiten die mitgeteilten Daten weiter, indem wir sie bei der Grundsteuer und Gewerbesteuer im Steuerfestsetzungs- und erhebungsverfahren berücksichtigen.

 

3. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?
Wir verarbeiten insbesondere folgende personenbezogene Daten:

Persönliche Identifikations-und Kontaktangaben, z. B.

  • Vor-und Nachname,
  • Firma oder andere Unternehmens- oder Gesellschaftsbezeichnung, Handelsregisternummer,
  • Vor-und Nachname des/der (gesetzlichen) Vertreter(s), des/der Bevollmächtigte(n), des/der Geschäftsfüh-rer(s), des/der Gesellschafter,
  • Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer,
  • Geburtsdatum und -ort,
  • Steuernummer, Buchungs-oder Kassenzeichen.

Für die Festsetzung und Erhebung der Steuern erforderliche Informationen, z. B.

  • Gewerbesteuermessbetrag,
  • Einheitswert und Grundsteuermessbetrag,
  • Zerlegungsanteil am Gewerbesteuer- bzw. Grundsteuermessbetrag,
  • Bankverbindung,
  • Angaben über geleistete oder erstattete Steuern und Vorauszahlungen,
  • Angaben über gestellte Anträge sowie Rechtsbehelfe.

Bei der Grund- und Gewerbesteuer erhalten wir Ihre personenbezogenen Daten in erster Linie über die Messbescheide und Zerlegungsmitteilungen des zuständigen Finanzamtsund verarbeiten diese weiter.

Darüber hinaus erheben wir Ihre personenbezogenen Daten auch bei Ihnen selbst, z. B. durch Ihre SEPA-Lastschriftmandate, Mitteilungen und Anträge.

Schließlich erheben wir Ihre personenbezogenen Daten bei Dritten, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an uns verpflichtet sind.

Beispiele:

  • Unser Gewerbeamt übermittelt uns Daten über Gewerbemeldungen;
  • unser Einwohnermeldeamt übermittelt uns Meldedaten.

Außerdem erhalten wir steuerrelevante Informationen vonSteuerämtern anderer Kommunen.

Können wir einen steuerrelevanten Sachverhalt nicht mit Ihrer Hilfe aufklären, dürfen wir betreffende personenbezogene Daten auch durch Nachfragen bei Dritten erheben (z. B. Auskunftsersuchen an die Nachlassgerichte bei der Ermittlung von Erben). Im Vollstreckungsverfahren können wir Daten bei Drittschuldnern (z. B. Kreditinstitut oder Arbeitgeber) erheben.

Zudem können wir öffentlich zugängliche Informationen (z. B. aus Zeitungen, öffentlichen Registern oder öffentlichen Bekanntmachungen) verarbeiten.

 

4. Wie verarbeiten wir diese Daten?
Im weitgehend automationsgestützten Besteuerungsverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und dann in zumeist maschinellen Verfahren der Festsetzung und Erhebung der Steuer zugrunde gelegt. [Wir bedienen uns dabei der Dienstleistungen durch den Softwareanbieterder Firma Data-Plan, Tränkestraße 11 in 70597 Stuttgart, das die Daten in unserem Auftrag verarbeitet.] Sowohl wir als auch die Firma Data-Plan setzen dabei technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmenein, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen.

 

5. Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?
Alle personenbezogenen Daten, die uns in einem steuerlichen Verfahren bekannt geworden sind, dürfen wir dann an andere Personen oder Stellen (z. B. an Finanzämter, Verwaltungsgerichte, Rechtsaufsichtsbehörden oder andere Behörden) weitergeben, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassenist.

Beispiel:

  • Mitteilung der Namen und Anschriften von Grundstückseigentümern, die bei der Verwaltung der Grundsteuer bekannt geworden sind, an andere Behörden zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben.
 

6. Wie lange speichern wir Ihre Daten?
Personenbezogene Daten müssen wir solange speichern, wie sie für das Besteuerungsverfahren erforderlich sind. Maßstab hierfür sind grundsätzlich die steuerlichen Verjährungsfristen(§§ 169 bis 171 der Abgabenordnung sowie §§ 228 bis 232 der Abgabenordnung). Wir dürfen Sie betreffende personenbezogene Daten auch speichern, um diese für künftige steuerliche Verfahren zu verarbeiten (§ 88 a der Abgabenordnung).

 

7. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?
Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung.

  • Recht auf Auskunft
    Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren (z. B. Grund- oder Gewerbesteuer, das betroffene Veranlagungsjahr und ein Hinweis, ob es um die Festsetzung der Steuer oder um Zahlungsangelegenheiten geht) gemacht werden.
  • Recht auf Berichtigung
    Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.
  • Recht auf Löschung
    Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden (vgl. oben 6.).
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
    Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse (z. B. gesetzmäßige und gleichmäßige Besteuerung) besteht.
  • Recht auf Widerspruch
    Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht odereine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet (z. B. Durchführung des Besteuerungsverfahrens).
  • Recht auf Beschwerde
    Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Beschwerde einlegen, soweit das Besteuerungsverfahren auf der Grundlage der Abgabenordnung erfolgt, im Übrigen (insbesondere bei der Vollstreckung) beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI). Die Kontaktdaten der Datenschutzaufsichtsbehörden finden Sie unter www.bfdi.bund.de bzw. unter www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de.
 

Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten
In einigen Fällen können oder dürfen wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen (§§ 32c bis 32f der Abgabenordnung). Sofern dies gesetzlich zulässig ist, teilen wir Ihnen in diesem Fall immer den Grund für die Verweigerung mit. Wir werden Ihnen aber grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Anliegens antworten. Sollten wir länger als einen Monat für eine abschließende Klärung brauchen, erhalten Sie eine Zwischennachricht.

 

8. Wo bekommen Sie weitergehende Informationen?
Weitergehende Informationen können Sie

  • dem BMF-Schreiben zum Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren vom 12. Januar 2018 (siehe Bundessteuerblatt 2018 Teil I S. 183, und auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (http://www.bundesfinanzministerium.de unter der Rubrik Themen -Steuern -Steuerverwaltung & Steuerrecht -Abgabenordnung -BMF-Schreiben/Allgemeines) sowie
  • der Broschüre "Steuern von A bis Z" (siehe http://www.bundesfinanzministerium.de unter der Rubrik Themen -Service -Publikationen -Broschüren)
  • dem Serviceportal Baden-Württemberg (siehe https://www.service-bw.de unter dem Stichwort Datenschutz)
  • den Internetseiten der vorstehend aufgeführten Datenschutzaufsichtsbehördenent nehmen. Die Vorschriften der Abgabenordnung finden Sie u. a. unter https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen

An:
Gemeindeverwaltung Schopfloch
Wahlamt
Marktplatz 2
72296 Schopfloch

 

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen

__Ich
__Wir

widerspreche/n der Übermittlung meiner/unserer Daten im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten, wie sie die Meldebehörde nach § 50 Abs. 1 BMG vornehmen darf. Widersprüche, die nach der bisherigen Rechtslage eingetragen wurden, behalten ihre Gültigkeit. Nur ausfüllen, wenn Sie noch keinen Widerspruch für § 50 Abs. 1 BMG eingelegt haben.

 

Name, Vorname: ..........................................................................................

Straße, Hausnummer: ...................................................................................

Datum, Unterschrift: ......................................................................................

 

Name, Vorname: ..........................................................................................

Straße, Hausnummer: ...................................................................................

Datum, Unterschrift: ......................................................................................

Datenschutzerklärung für das Sommerferienprogramm - Kinder

Bürgermeisteramt Schopfloch
-Landkreis Freudenstadt -

Bürgermeisteramt, 72296 Schopfloch, Marktplatz 2

 

An die Erziehungsberechtigten von

72296 Schopfloch

 

Einwilligung über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten und Fotos für die Teilnahme am Sommerferienprogramm der Gemeinde Schopfloch

Hiermit erklären wir uns damit einverstanden, dass personenbezogene Daten (Name, Alter, Telefonnummer, Adresse) unseres Kindes ________________ zum Zweck der Durchführung des Sommerferienprogramms erhoben und verarbeitet werden.

Die Zustimmung beinhaltet die Möglichkeit der Veröffentlichung von Fotos im Mitteilungsblatt und auf der Homepage der Gemeinde Schopfloch.

Die Zustimmung wird unbefristet erteilt. Sie kann jederzeit schriftlich beim Bürgermeisteramt Schopfloch widerrufen werden.

Sie sind nicht verpflichtet, die zum oben genannten Zweck erforderlichen personenbezogenen Daten bereitzustellen. Für die Zustimmung sind die Unterschriften beider Erziehungsberechtigen erforderlich.

Sind Sie damit nicht einverstanden, kann eine Anmeldung nicht entgegengenommen werden und das Kind nicht am Sommerferienprogramm teilnehmen.

Schopfloch, den

___________________          _________________________
Unterschrift                              Unterschrift

 

Das Formular liegt beim Bürgermeisteramt Schopfloch oder in den Ortschaftsverwaltungen aus.

Datenschutzerklärung für das Sommerferienprogramm - Erwachsene

Bürgermeisteramt Schopfloch
-Landkreis Freudenstadt-

Bürgermeisteramt, 72296 Schopfloch, Marktplatz 2

 

Einwilligung überdie Verarbeitung von personenbezogenen Daten und Fotos für die Teilnahme am Sommerferienprogramm der Gemeinde Schopfloch

Hiermit erkläre ich mich damit einverstanden, dass personenbezogenen Daten (Name, Alter, Telefonnummer, Adresse) von mir___________________zum Zweck der Durchführung des Sommerferienprogramms erhoben und verarbeitet werden.

Die Zustimmung beinhaltet die Möglichkeit der Veröffentlichung von Fotos im Mitteilungsblatt und auf der Homepage der Gemeinde Schopfloch.

Die Zustimmung wird unbefristet erteilt. Siekann jederzeit schriftlich beim Bürgermeisteramt Schopfloch widerrufen werden. Sie sind nicht verpflichtet, die zum oben genannten Zweck erforderlichen personenbezogenen Daten bereitzustellen. Sind Sie damit nicht einverstanden, kann eine Anmeldung nicht entgegengenommen werden und Sie könnennichtam Sommerferienprogramm teilnehmen. Diese Einwilligungserklärung ist im Original beim Bürgermeisteramt Schopfloch oder den Ortschaftsverwaltungen abzugeben.

Schopfloch, den ________________________________
                          Unterschrift

 

Das Formular liegt beim Bürgermeisteramt Schopfloch oder in den Ortschaftsverwaltungen aus.

Datenschutzerklärung zur Veröffentlichung von Geburtstags- und Ehejubiläen

Veröffentlichung von Geburtstags- und Ehejubiläen

Seit vielen Jahren ist es ein schöner Brauch, dass wir unseren Einwohnern ab dem 70. Geburtstag zu jedem fünften weiteren Geburtstag (70, 75, 80, ...) und Ehepaaren mit Jubiläumsanlass im Mitteilungsblatt Schopfloch sowie in dem Schwarzwälder Boten und der Südwest Presse gratulieren. Aufgrund der neuen Datenschutz-Grundverordnung benötigen wir hierfür ab sofort Ihre Zustimmung.

Ab sofort gilt:
Wenn Sie eine Veröffentlichung Ihres Geburtstages oder Jubiläums im Mitteilungsblatt der Gemeinde Schopfloch wünschen, so bitten wirSie uns dies schriftlich mitzuteilen und der Veröffentlichung Ihrer persönlichen Daten (Bei einem Geburtstagsjubiläum: Vorname, Name, Geburtsdatum, Jubiläum. Bei einem Ehejubiläum: Vornamen, Namen, ggf. Geburtsname, Hochzeitsdatum, Jubiläum der beiden Ehepartnern.) zuzustimmen.

 

Wir würden uns freuen, wenn dieser schöne Brauch in unserer Gemeinde fortgeführt werden kann.

Name: _________________________________________________________

Geburtstag / Ehejubiläum: _________________________________________

 

Ich stimme der Veröffentlichung und der Verarbeitung meiner persönlichen Daten anlässlich meiner

  • Geburtstagsjubiläen
  • Ehejubiläen

im Mitteilungsblatt der Gemeinde Schopfloch zu.

Ich stimme der Weitergabe meiner persönlichen Daten zur Veröffentlichung und Verarbeitung anlässlich meiner Geburtstagsjubiläen, meiner Ehejubiläen

  • an die Südwest Presse,
  • an den Schwarzwälder Boten zu.

Diese Zustimmung gilt bis zu meinem schriftlichen Widerruf.

 

______________                        __________________________
Datum                                          Unterschrift

 

                                                    _____________________

                                                    Unterschrift Ehepartner bei Ehejubiläum

 

Das Formular liegt beim Bürgermeisteramt Schopfloch oder in den Ortschaftsverwaltungen aus.