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Auslegungen: Gemeinde Schopfloch

Hauptbereich

Auslegungen

Öffentliche Bekanntmachung Einbeziehungssatzung „Gartenstraße 13“ in Schopfloch
Aufstellungsbeschluss und Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde sowie Auslegung im Rathaus Schopfloch

 

Der Gemeinderat Schopfloch hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 29.06.2023 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Gartenstraße 13“ in Schopfloch beschlossen (Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1, § 34 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 3 BauGB). In gleicher Sitzung wurde der Entwurf gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen. Für den Planbereich ist der nachstehende Abgrenzungsplan maßgebend. 

Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Einbeziehungssatzung soll ein Teil des bisherigen Außenbereichsgrundstücks Flurstück Nr. 57 im Wege der Einbeziehung in den Innenbereich einbezogen werden. Damit soll der Bau einer Garage neben einem bestehenden Wohnhaus ermöglicht werden.

Veröffentlichung auf der Homepage und im Rathaus Schopfloch

Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit Begründung, Satzungsentwurf sowie Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag    

vom 31.07.2023 bis 31.08.2023 (Auslegungsfrist) 

im Internet auf der Homepage der Gemeinde Schopfloch veröffentlicht unter www.schopfloch.de/rathaus-buerger/bebauungsplaene/auslegungen. Die Unterlagen können auch im Rathaus Schopfloch, Marktplatz 2 in 72296 Schopfloch, während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen. 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. 

Schopfloch, den 18. Juli 2023                                                                                         

gez. Thomas Staubitzer 
Bürgermeister   

 

Hier können Sie sich die Auslegungsunterlagen als pdf herunterladen: