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AuslegungenÖffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan „Herrengarten – Erweiterung und 2. Änderung“ in Schopfloch-Oberiflingen Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung
Der Gemeinderat Schopfloch hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 24.10.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Herrengarten-Erweiterung und 2. Änderung“ in Schopfloch-Oberiflingen gefasst (§§ 2 Abs. 1, 1 Abs. 8 BauGB). Der Vorentwurf und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wurden in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 17.12.2020 beschlossen.
Ziele und Zwecke des Bebauungsplans
Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Baugebiets „Herrengarten“ schaffen. Für die detaillierte Abgrenzung ist der nachstehende Abgrenzungsplan vom 17.12.2020 maßgebend.
Frühzeitige öffentliche Auslegung
Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung, Umweltbericht und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag
vom 25.01.2021 bis 26.02.2021
im Rathaus Schopfloch, Marktplatz 2, 72296 Schopfloch, während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Um Einsicht zu erlangen, bitten wir Sie zu klingeln. Die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Besucher im Rathaus ist beschränkt; es besteht Maskenpflicht. Weitere Zugangsbeschränkungen können sich ergeben, über die ggf. ein Aushang informiert. Die Auslegungsunterlagen sowie die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung werden zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Schopfloch zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Schopfloch, den 12.01.2021
gez. Klaas Klaassen
Bürgermeister
Hier können Sie sich die Auslegungsunterlagen als pdf herunterladen:
Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan „Dürre Halde – 3. Änderung“, Schopfloch, § 13 a BauGB, Nochmalige öffentliche Auslegung
Der Gemeinderat Schopfloch hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 17.12.2020 über die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplanentwurf „Dürre Halde – 3. Änderung“ beraten. Der geänderte Entwurf mit örtlichen Bauvorschriften und die nochmalige öffentliche Auslegung wurden beschlossen. Für den Planbereich ist der nachstehende Abgrenzungsplan vom 17.12.2020 maßgebend.
Nochmalige öffentliche Auslegung
Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag
vom 25.01.2021 bis 26.02.2021 (Auslegungsfrist)
im Rathaus Schopfloch, Marktplatz 2 in 72296 Schopfloch während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Um Einsicht zu erlangen, bitten wir Sie zu klingeln. Die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Besucher im Rathaus ist beschränkt; es besteht Maskenpflicht. Weitere Zugangsbeschränkungen können sich ergeben, über die ggf. ein Aushang informiert. Die Auslegungsunterlagen sowie die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung werden zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Schopfloch zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.
Von einer Umweltprüfung wird abgesehen. Folgende umweltrelevante Informationen liegen vor:
A. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit:
Einwender 1 zum Geltungsbereich des Bebauungsplans und den Auswirkungen für ein Grundstück.
B. Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- Landratsamt Freudenstadt, höhere Verwaltungsbehörde
zur Innenentwicklung, zum Geltungsbereich, zur zeichnerischen Darstellung, zum Verfahren, zur Firsthöhe, zur Zulässigkeit von Garagen, Carports und Garagen sowie zur Stellplatzzahl; - LRA FDS, Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt
zu Beiträgen und Verträgen; - LRA FDS, Untere Naturschutzbehörde
zum Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord, zum Ergebnis und den Maßnahmen des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags, zum Streuobstbestand und zur Ersatzpflanzung, zu CEF-Maßnahmen und zur vertraglichen Sicherung planexterner Ausgleichsmaßnahmen; - LRA FDS, Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde
zum Wasserschutzgebiet für die Quelle und den Schachtbrunnen „Haugenstein“, zur Beseitigung des Niederschlagswassers und zum Schutz der Dachflächen gegen Auslösung von Metallbestandteilen; - LRA FDS, Kreisbrandmeister
zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung, zur Zufahrt und zum Durchgang für Lösch- und Rettungskräfte. - Netze BW zum Bestandsschutz von Erdkabeln und Freileitungen.
- Deutsche Bahn AG, DB Immobilien zu entstehenden Emissionen durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Bahnanlagen.
C. Begründung mit Ausführungen zum Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord, zum Wasserschutzgebiet „Schachtbrunnen Zweckverband Wasserversorgung Haugenstein“ und zu Ersatzpflanzungen für Bäume.
D. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Ausführungen zu Biotop- und Habitatstrukturen, vorhabenbedingter Betroffenheit der planungsrelevanten Arten Fledermäuse, Vögel, Reptilien, Käfer und Schmetterlinge. Erläuterungen zum Zielartenkonzept des Landes Baden-Württemberg.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Schopfloch, den 12. Januar 2021
gez. Klaas Klaassen
Bürgermeister
Hier können Sie sich die Auslegungsunterlagen als pdf herunterladen: