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Wasserqualität: Gemeinde Schopfloch

Hauptbereich

Wasserqualität

Trinkwasserwerte und Wasserhärte

Gemäß "Wasch- und Reinigunsmittelgesetz" in der derzeitig gültigen Fassung ist das Wasser dem Härtebereich hart zuzuordnen, der den Bereich von mehr als 2,5 mmol/l (>14,0°dH) abdeckt.

  • Härtegrad: 16,5 °dH
  • Härtebereich: 2,94 mmol/l

Weitere Paramater wie Bor, Bromat, Chlorid können Sie unten augeführten nachlesen.

 Hochbehälter Rödeslberg in Schopfloch - das Bild wird mit einem Klick vergrößert
Hochbehälter Rödeslberg in Schopfloch

Trinkwasserwerte

Information über Mikrobiologische und chemische Trinkwasseruntersuchung in den Mitgliedsgemeinden Waldachtal (Ortsteile Tumlingen, Salzstetten, Hörschweiler), Glatten, Schopfloch und der Stadt Horb (Ortsteile Bittelbronn, Grünmettstetten, Dettlingen, Dießen) des Zweckverbandes Wasserversorgung  Haugenstein gemäß TrinkwV.  

Probe gemäß TrinkwV, durchgeführt durch Eurofins Institut Jäger, Tübingen

Mischverhältnis: 60 % Haugensteinwasser / 40% Wasser Kleine Kinzig

Zusatzstoffe Haugensteinwasser: Ozon, Natriumhypochlorid, Polyphosphat
Zusatzstoffe Wasser ZVWV Kleine Kinzig: Ozon, Chlorgas, Calciumcarbonat, Polyaluminiumchlorid

Entnahmestelle: Oberiflingen, Grundschule

Datum: 21.09.2022, 8.11.2022

Das Wasser hat denHärtebereich 2,94 mmol/l und entspricht 16,5 ° deutsche Härte (°dH).
Das Wasser ist somit in den Härtebereich hart einzuordnen.

 

Angaben der Vor-Ort-Parameter

Parameter

Grenzwert  

Einheit  

Wert  

Chlor, frei

0,3

mg/l

< 0,05

Wassertemperatur

 

°C

17,2

pH-Wert

6,5 - 9,5

 

7,60

Temperatur pH-Wert

 

°C

17,10



Chemische Parameter gem. TrinkwV Anlage 2, Teil I

Parameter

Grenzwert  

Einheit  

Wert

Benzol

0,001

mg/l

< 0,00025 

Bor (B)

1

mg/l

< 0,02

Bromat

0,01

mg/l

< 0,0025

Chrom (Cr)

0,05

mg/l

< 0,0005

Cyanide gesamt

0,05

mg/l

< 0,005

1,2 Dichlorethan 

0,003

mg/l

< 0,0005

Fluorid

1,5

mg/l

< 0,15

Nitrat (NO3)

50

mg/l

18

Selen (Se)

0,01

mg/l

< 0,001

Tetrachlorethen

0,0005

mg/l

< 0,0005

Trichlorethen

0,0005

mg/l

< 0,0005

Uran

0,01

mg/l

0,0005

 

Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe und Biozidprodukt-Wirkstoffe

Parameter

Grenzwert  

Einheit  

Wert

Atrazin

0,0001

mg/l

< 0,000025 

Atrazin, desethyl

0,0001

mg/l

< 0,000025

Atrazin, desisopropyl

0,0001

mg/l

< 0,000025

Metazachlor

0,0001

mg/l

< 0,000025

Metolachlor

0,0001

mg/l

< 0,000025

Simazin

0,0001

mg/l

< 0,000025

Terbuthylazin

0,0001

mg/l

< 0,000025

Terbuthylazin, desethyl 

0,0001

mg/l

< 0,000025

 

Chemische Parameter gem. TrinkwV Anlage 2, Teil II

Parameter

Grenzwert  

Einheit  

Wert

Antimon

0,005

mg/l

< 0,001

Arsen (As)

0,01

mg/l

< 0,001

Blei (Pb)

0,01

mg/l

< 0,001

Cadmium (Cd)

0,003

mg/l

< 0,0001

Kupfer Cu)

2

mg/l

0,008

Nickel (Ni)

0,02

mg/l

< 0,001

Nitrit (NO2)

0,5

mg/l

< 0,01

Summe PAK 4

0,0001

mg/l

n. b.

Benzo(a)pyren

0,00001

mg/l

< 0,000001 

Summe Trihalogenmethane 

0,05

mg/l

0,0018

Quecksilber (Hg)

0,001

mg/l

< 0,0001

 

Indikatorparameter gem. TrinkwV Anlage 3, Teil I

Parameter

Grenzwert  

Einheit  

Wert

Aluminium (Al)

0,2

mg/l

0,023

Ammonium

0,5

mg/l

< 0,06

Chlorid (Cl)

250

mg/l

15

Eisen (Fe)

0,2

mg/l

0,010

Leitfähigkeit bei 25°C 

2790

µS/cm

581

Mangan (Mn)

0,05

mg/l

< 0,001 

Natrium (Na)

200

mg/l

5,4

TOC

 

 

0,4

Sulfat (SO4)

250

mg/l

62

ph-Wert

6,5 - 9,5

 

7,88

Temperatur ph-Wert

 

°C

20,9

Calcitlösekapazität

5

mg/l

- 24

 

Ergänzende Untersuchungen

Parameter

Grenzwert  

Einheit  

Wert  

Calcium (Ca)

 

mg/l

82

Kalium (K)

 

mg/l

1,0

Magnesium

 

mg/l

21,2

Carbonathärte

 

mmol/l

2,13

Gesamthärte

 

°dH

16,5

Gesamthärte

 

mmol/l

2,94

Härtebereich

 

 

hart

Sättigungsindex 

 

 

0,60

Korrosionswahrscheinlichkeitsfaktor S1

  

1,38

Korrosionswahrscheinlichkeitsfaktor S

  

2,19

Parameter

Grenzwert  

Einheit  

Wert  

Hydrogencarbonat (HCO3) 

 

mg/l

260

Parameter

Grenzwert  

Einheit  

Wert

Phosphor (P)

0,2

mg/l

< 0,2

Phosphat (PO4) 

0,6

mg/l

< 0,6

Korosionswahrscheinlichkeitsfaktor S2

 

 

6,14

Sauerstoff (O2)

0,1

mg/l

9,6

 

Hinsichtlich der Eignung metallischer Werkstoffe bezogen auf die Beeinflussung der Trinkwasserqualität, die gemäß § 21 der TrinkwV (Informationspflichten der Wasserversorger gegenüber den Verbrauchern) bekannt gegeben muss, gilt für Hausinstallationsleitungen nach DIN 50930-6 (2013-1) die folgende Tabelle:

 

Werkstoff

ph-Wert 

Basekapazität bis pH 8,2  

(mmol/L)

Säurekapazität bis ph 4,3  

(mmol/L)

Calcium

(mmol/L)

Sauerstoff

(mg/L)

TOC

(mg/L)

unlegierter, niedriglegierter Stahl 

≥ 7

 

≥ 2

≥ 20

≥ 3

 

feuerverzinkter Stahl

 

≤ 0,5

≥ 1

 

 

 

nichtrostender Stahl

6,5 - 9,5

 

 

 

 

 

Kupfer

7,0 - 7,4

 

 

 

 

≤ 1,5

 

> 7,4

 

 

 

 

 

verzinntes Kupfer

6,5 - 9,5

 

 

 

 

 

Bei Verwendung von metallischen Werkstoffen für die Hausinstallationsrohre hinsichtlich der Veränderung der Trinkwasserbeschaffenheit sind alle oben genannten Materialien geeignet.

Korrosionsvorgänge die zu Schäden am Bauteil führen, sind nicht Gegenstand dieser Norm.

Mit der ermittelten Gesamthärte von 2,94 mmol/l (16,5°dH) ist das Wasser nach dem ‚Wasch- und Reinigungsmittelgesetzt‘ in der derzeit gültigen Fassung dem Härtebereich hart, der den Bereich von mehr als 2,5 mmol/l (>14°dH) abdeckt, einzuordnen. Der überwiegende Anteil der Härte besteht mit 2,13 mmol/l aus Karbonathärte, so dass die Nichtkarbonathärte und somit der Gehalt an Neutralsalzen eine untergeordnete Rolle spielt, was in korrosions-chemischer Hinsicht von Vorteil ist.

Der ermittelte Sauerstoffgehalt liegt mit 9,6 mg/l in einem für Trinkwasser günstigen Bereich über dem aus korrosions-chemischer Hinsicht geforderten Mindestgehalt vom 3,0 mg/l. Der Sauerstoff verleiht einem Wasser zusammen mit der freien Kohlensäure einen erfrischenden Geschmack.

Mangan konnte nicht und Eisen konnte in einer Konzentration weit unter dem Grenzwert nachgewiesen werden.

Hygienisch-chemisch ist die Wasserprobe einwandfrei, da die hierfür relevanten Parameter Ammonium, Nitrit und Phosphat jeweils nicht bzw. in Konzentrationen unter dem Grenzwert nachweisbar waren.

Der Nitratgehalt liegt mit 18 mg/l unter dem Grenzwert der TrinkwV von 50 mg/l. Zudem wird die Summe aus Nitrat (Konzentration geteilt durch 50) und Nitrit (Konzentration geteilt durch 3) von max. 1 mg/l ebenfalls eingehalten.

Auch die weiteren nach Anlage 1,2 und 3 der TrinkwV durchgeführten Untersuchungen ergaben keine Auffälligkeiten bzw. Beanstandungen.

Die Proben weisen keine Überschreitung bzw. Verletzung eines Vergleichswertes der Liste der TrinkwV (Stand2021-09) auf.

Zusammenfassend wird aufgrund der vorliegenden Prüfergebnisse festgestellt, dass die vorliegende Wasserprobe im Rahmen der durchgeführten Untersuchungen die an Trinkwassergestellten Anforderungen in vollem Umfang erfüllt.

12.12.2022

Zweckverband Wasserversorgung Haugenstein