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Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google Ireland Limited
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Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Gemeinde Schopfloch
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Förderprogramme: Gemeinde Schopfloch

Hauptbereich

Förderprogramme

Kommunales Umweltprogramm

Die Gemeinde Schopfloch hat seit einigen Jahren ein kommunales Umweltprogramm. In diesem Programm werden die folgenden Maßnahmen gefördert:

Maßnahmen:

  • Abmähen und Entsorgung von Grünschnitt auf gemeindeeigenen Flächen
    z. B. an Wegerändern
    Stundensatz von 8,00 € als Pauschale
  • Förderung des Kaufes von Bienenvölkern
    125,00 €/ Bienenvolk oder Ableger
  • Pflanzen von einheimischen Gehölzern
    Stundensatz von 8,00 € als Pauschale (9,00 € für Baumwarte) sowie die Bepflanzungskosten
  • Pflanzung von Obstbäumen
    max. 25 €/Baum (gilt nur für Hochstämme) einschl. der Bepflanzungskosten. Die Förderung erfolgt bei Pflanzung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie bei nicht eingefriedeten Hausgrundstücken mit mindestens 20 ar Flächeninhalt.
  • Pflege und Erhalt alter Obstsorten
    5,00 € je Baum und Jahr als Pauschale einschl. der Bepflanzungskosten
  • Pflege von Bäumen und Grünanlagen
    Stundensatz von 8,00 € als Pauschale (9,00 € für Baumwarte) sowie die Bepflanzungskosten
  • Energetische Untersuchung von Gebäuden
    Pro Gebäude werden 75,00 € gefördert

Die Antragsformulare gibt es bei der Gemeindeverwaltung Schopfloch.

Dorfentwicklungsprogramm

Jeder Antrag wird vor Gewährung eines möglichen Zuschusses einzeln geprüft.
Erst nach abgeschlossener Prüfung wird entscheiden ob ein Zuschuss gewährt werden kann.

 

Schnellübersicht Förderkriterien

(nur für Gebäude die bis einschließlich 08.05.1945 bezugsfertig wurden):

A. Förderung bei Abbrüchen bei anschließendem Neubau:

100 % Zuschuss für die Abbruchkosten* bis max. 50.000 Euro + 1.500 Euro Erhöhung der Förderhöchstgrenze je Kind unter 18 Jahren*

Neubauförderung bis max. 30 %* höchstens 20.000 und für die zweite Wohnung höchstens 15.000 €*

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B. Förderung bei der Umnutzung:

Max. 40 %* Zuschuss* höchstens 50.000 Euro + 1.500 Euro je Kind unter 18 Jahren und für die zweite Wohnung höchstens 30.000 €*

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C. Förderung bei der Modernisierung:

Max. 30 %* höchsten 25.000 €*

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D. Förderung von Baulückenschließung (kein vorheriger Abbruch) (§ 34 BauGB):

Max. 30 %* höchstens 20.000 € + 1.500 € je Kind unter 18 Jahren und für die zweite Wohnung höchstens 20.000 €,

Einliegerwohnungen mit 1 bis 2 Zimmern werden nicht gefördert.*

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Hinweis: Beim Zusammentreffen mehrerer Fördertatbestände gilt als absolute Förderobergrenze 85.000 Euro zuzüglich der Kinderkomponente.

 

* der jeweilige Zuschuss ist nachrangig zu einem Zuschuss aus ELR-Mitteln. Der Gemeindezuschuss wird komplementär, d. h. ergänzend zum ELR-Zuschuss gewährt. Die jeweilige Maximalförderung darf nicht überschritten werden. Die Förderung mehrerer Wohnungen für die Nutzung nur einer Haushaltsgemeinschaft ist ausgeschlossen.

 

Nähere Informationen erhalten Sie auf dem Rathaus Schopfloch

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)