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Google Maps

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Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Gemeinde Schopfloch
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Grillplätze: Gemeinde Schopfloch

Hauptbereich

Grillplätze

Grillplätze in der Gemeinde Schopfloch

In Schopfloch befindet sich der "Grillplatz Pfaffenholz" mit Hütte und einem Kinderspielplatz.

Dieser darf ausschließlich nur mit vorheriger Reservierung (Gebühr 5 €) genutzt werden. Ist der Grillplatz bereits reserviert, darf er nicht von anderen benutzt werden.

Bitte beachten Sie die unten aufgeführten Auflagen für Veranstaltungen im Wald.

 Grillplatz Pfaffenholz - das Bild wird mit einem Klick vergrößert
Grillplatz Pfaffenholz
 Pfaffenholz-Hütte - das Bild wird mit einem Klick vergrößert
Pfaffenholz-Hütte

In Oberiflingen befindet sich der Grillplatz "Steinshalde".

Dieser darf ebenfalls ausschließlich nur mit vorheriger Reservierung (Gebühr 5 €) genutzt werden. Ist der Grillplatz bereits reserviert, darf er nicht von anderen benutzt werden.

Bitte beachten Sie die unten aufgeführten Auflagen für Veranstaltungen im Wald.

In Unteriflingen befindet sich der Grillplatz "Hinter Eichen".

Dieser darf ebenfalls ausschließlich nur mit vorheriger Reservierung (Gebühr 5 €) genutzt werden. Ist der Grillplatz bereits reserviert, darf er nicht von anderen benutzt werden.

Bitte beachten Sie die unten aufgeführten Auflagen für Veranstaltungen im Wald.

Für alle gemeindlichen Grillplätze gelten die Auflagen für Veranstaltungen im Wald:

Wald und Waldbesucher

Der Veranstalter verpflichtet sich, den für die Veranstaltung benutzten Weg, Grillplatz, Hütte usw., sowie deren Umgebung schonend zu behandeln, sauber zu halten und in dem Zustand zu übergeben, in dem sie angetroffen werden. Zurückbleibende Abfälle und Verschmutzungen sind spätestens am Tag nach der Veranstaltung restlos zu entfernen. Der Veranstalter wird auch dafür sorgen, dass die Teilnehmer auf die übrigen Waldbesucher größtmögliche Rücksicht nehmen und Weisungen des Forstpersonals befolgen.

Essensreste

Die Abfälle und Essensreste müssen restlos mitgenommen werden, da das Schwarzwild als Allesverwerter davon angelockt wird. Tierische Essensreste beinhalten die Gefahr von Schweinepestviren.

Musik

Der Einsatz einer Lautsprecheranlage wird grundsätzlich untersagt. Die Lautstärke der Musik ist so einzuhalten, dass niemand gestört wird. Ab 24:00 Uhr muss die Musik auf Zimmerlautstärke sein.

Hunde

Hunde sind an der Leine zu führen.

Waldbrandverhütung

Außerhalb der vom Waldbesitzer eingerichteten offenen Feuerstelle darf kein Feuer gemacht werden. Der Veranstalter macht die Teilnehmer in geeigneter Form auf das Rauchverbot im Wald und auf Waldwegen aufmerksam (01. März bis 31. Oktober laut § 41 Abs. 3 Landeswaldgesetz)

Markierungen/Plakate

Die Befestigungsart der Markierung darf keine Beschädigung der Bäume zur Folge haben. Keinesfalls darf hierfür Metall (Draht, Nägel, Heftklammern usw.) verwendet werden. Die Markierungen müssen spätestens am Tag nach der Veranstaltung restlos entfernt sein. Sollte der Termin nicht eingehalten werden, veranlasst der Waldbesitzer die Entfernung. Der Veranstalter erklärt sich bereit, die dabei entstandenen Kosten zu tragen.

Kraftfahrzeuge

Die Feld- und Waldwege dürfen grundsätzlich nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden. Ausgenommen sind lediglich Einsatzfahrzeuge des Deutschen Roten Kreuzes oder einer ähnlichen Hilfsorganisation. Die umliegenden Grundstücke dürfen nicht betreten, befahren und beparkt werden.

Haftungsausschluss

Der Veranstalter erklärt, dass er für alle aus Anlass der Veranstaltung entstandenen Schadensfälle an Personen und Sachen haftet und die Waldbesitzer bzw. deren Forstpersonal von Ansprüchen jeder Art, auch von Dritten, einschließlich der Prozesskosten, freihält.

Informationen und Reservierungen

Informationen und Reservierungen für den Grillplatz Pfaffenholz in Schopfloch erhalten Sie bei uns im Rathaus Schopfloch, Marktplatz 2, Telefonnummer: 07443 9603-16.

Ansprechpartner für den Grillplatz Steinshalde in Oberiflingen ist die Ortschaftsverwalrung Oberiflingen, Telefonnummer: 07443 6364 (Dienstag: 16:30 Uhr bis 18:00 Uhr)

Ansprechpartner für den Grillplatz Hinter Eichen in Unteriflingen ist die Ortschaftsverwaltung, Telefonnummer: 07443 6275 (Montag: 17:30 Uhr bis 19:00 Uhr)