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Aktuelles aus SchopflochVerunreinigung durch Hundekot
Bei der Gemeinde gehen in letzter Zeit immer wieder Beschwerden über Verunreinigungen durch Hundekot, insbesondere in den Gebieten Hinterhofen und Bräunleshalde, ein. Nach § 11 der polizeilichen Umweltschutz-Verordnung, hat der Halter oder der Führer eines Hundes dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich mit Hundekotbeuteln zu beseitigen. Diese sind im Anschluss in den dafür vorgesehenen Müllbehältnissen zu entsorgen.
Wir möchten die Hundehalter darauf hinweisen, dass die Reinigung der Straßen und Gehwegevon Hundekot durch den Bauhof nicht durch die Hundesteuer abgedeckt wird. Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine reine Aufwandssteuer, bei der nur das Halten der Hunde besteuert wird.
Wir bitten die Hundehalter, im Interesse der Allgemeinheit, sich an diese Vorschrift zu halten.
Die Gemeindeverwaltung geht allen Hinweisen nach und scheut sich nicht, entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten.
Insbesondere ist es auch möglich, anonym bei der Gemeindeverwaltung Hinweise einzureichen, um die Verfolgung der Verursacher zu erleichtern.