Hauptbereich
Aktuelles aus SchopflochÖffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan „Herrengarten – Erweiterung und 2. Änderung“ in Schopfloch-Oberiflingen Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung
Der Gemeinderat Schopfloch hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 24.10. 2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Herrengarten-Erweiterung und 2. Änderung“ in Schopfloch-Oberiflingen gefasst (§§ 2 Abs. 1, 1 Abs. 8 BauGB). Der Vorentwurf und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wurden in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 17.12.2020 beschlossen.
Ziele und Zwecke des Bebauungsplans
Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Baugebiets „Herrengarten“ schaffen. Für die detaillierte Abgrenzung ist der nachstehende Abgrenzungsplan vom 17.12.2020 maßgebend.
Frühzeitige öffentliche Auslegung
Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung, Umweltbericht und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag
vom 25.01.2021 bis 26.02.2021
im Rathaus Schopfloch, Marktplatz 2, 72296 Schopfloch, während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Um Einsicht zu erlangen bitten wir Sie, zu klingeln. Die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Besucher im Rathaus ist beschränkt; es besteht Maskenpflicht. Weitere Zugangsbeschränkungen können sich ergeben, über die ggf. ein Aushang informiert. Die Auslegungsunterlagen sowie die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung werden zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Schopfloch zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Schopfloch, den 12.01.2021
gez. Klaas Klaassen
Bürgermeister